
Winterdienst in Schwerin.
Gehwege, Zufahrten und Eingänge sind morgens geräumt und bei Glätte gestreut, ohne dass Sie selbst zur Schaufel greifen. Welche Flächen dazugehören und in welcher Breite geräumt wird, halten wir vor der Saison im Winterdienstvertrag fest. Wir rücken nach Wetterlage und den in Schwerin geltenden Räumzeiten aus, ohne dass Sie anrufen müssen.
- Morgens geräumte und gestreute Wege
- Flächen und Räumbreite im Vertrag festgehalten
- Einsatz nach Wetterlage, ohne Ihren Anruf
Ein fester Ansprechpartner
Sie sprechen bei jeder Anfrage mit Marcus Müller persönlich.
5 Jahre Garantie
Auf Fassaden- und Dacharbeiten, mit Nacharbeit ohne Aufpreis.
5,0 von 5 Sternen
So bewerten Auftraggeber die Arbeit an ihren Objekten.
Reinigung und Hausmeister
Beide Seiten am Gebäude liegen in einer Hand.
Wer bei Glätte haftet und wie Sie das lösen

Als Eigentümer tragen Sie die Räum- und Streupflicht für die Flächen an Ihrem Grundstück, und zwar auch für den öffentlichen Gehweg davor. Abschaffen lässt sich diese Pflicht nicht, ihre Ausführung dagegen schon: Mit einem Winterdienstvertrag übernehmen wir das Räumen und Streuen. Die Auswahl eines geeigneten Betriebs und die Kontrolle, ob geräumt wurde, bleiben rechtlich bei Ihnen.
Was geräumt wird, steht deshalb vor der Saison fest. Wir halten schriftlich fest, welche Fläche in welcher Breite geräumt und gestreut wird, von der Zufahrt über die Eingänge bis zum Weg an den Mülltonnenplatz, und legen mit Ihnen fest, wohin der geräumte Schnee kommt. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen dafür bei Bedarf vor Ort an. So lässt sich im Zweifel nachlesen, was vereinbart ist, statt es bei Glätte zu klären.
Im Winter behalten wir die Wetterlage im Blick und rücken aus, ohne dass Sie uns anrufen. Maßstab sind die in Schwerin geltenden Räumzeiten: Gehwege sind zwischen 7 und 20 Uhr freizuhalten, und Glätte, die nach 20 Uhr entsteht, ist bis 7 Uhr des Folgetages zu beseitigen.
Ansprechpartner bleibt durchgehend Marcus Müller, auch wenn mitten in der Saison eine zweite Zufahrt dazukommen soll. Für Schäden, die aus unserer Arbeit entstehen, hat der Betrieb eine Betriebshaftpflicht. Und wenn ohnehin Hausmeisterservice oder Grünanlagenpflege anstehen, läuft die Betreuung Ihres Objekts über das ganze Jahr über dieselbe Absprache.
Diese Flächen halten wir schnee- und eisfrei
Welche Flächen wir freihalten, legen wir vor der Saison gemeinsam fest.
Gehwege am Grundstück
Der öffentliche Gehweg vor Ihrem Grundstück wird auch von Passanten genutzt, die mit Ihrem Objekt nichts zu tun haben. Wir räumen ihn auf der vereinbarten Breite und streuen bei Glätte ab, damit er begehbar bleibt.
Zufahrten, Höfe und Stellplätze
Auf Zufahrten und Parkflächen fahren Reifen den Schnee fest, der über Nacht zu einer Eisplatte werden kann. Wir halten Ein- und Ausfahrt frei und räumen die vereinbarten Stellflächen mit.
Hauseingänge und Außentreppen
Getretener Schnee vereist auf Stufen und vor der Haustür besonders schnell. Eingänge, Außentreppen und Rampen räumen wir deshalb mit, ebenso den Zugang zum Mülltonnenplatz.
Streuen bei Glätte
Nach dem Räumen streuen wir bei Eis und überfrierender Nässe ab. Welches Streumittel auf Gehweg, Pflaster und Naturstein zulässig ist, richtet sich nach dem Ortsrecht, und das passende bringen wir mit.
Streurückstände im Frühjahr
Splitt und Salz hinterlassen über den Winter Ränder und Ausblühungen auf Pflaster, Naturstein und Beton. Was liegen bleibt, lässt sich im Frühjahr mit einer gründlichen Reinigung der Beläge entfernen.
Mehr zu SteinreinigungSo kommt Ihr Winterdienstvertrag zustande
Ein Winterdienst funktioniert nur, wenn vor dem ersten Frost feststeht, wer welche Fläche räumt.
Flächen schildern
Sie melden sich über das Formular oder telefonisch und schildern kurz, um welches Objekt es geht und welche Flächen im Winter frei sein müssen.
Flächen und Umfang klären
Wir gehen den Umfang mit Ihnen durch. Fotos oder ein Lageplan reichen dafür meist; bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen bei Bedarf vor Ort an.
Vertrag mit festen Flächen
Sie erhalten einen schriftlichen Winterdienstvertrag, in dem jede Fläche, die Räumbreite und der Umfang festgehalten sind. So ist von Beginn an klar, was betreut wird.
Räumen und Streuen in der Saison
Über den Winter halten wir die vereinbarten Flächen nach den in Schwerin geltenden Räumzeiten frei. Wir richten uns dabei nach der Wetterlage, nicht nach Ihrem Anruf.
Wer im Winter auf geräumte Wege angewiesen ist
Sobald ein öffentlicher Gehweg an Ihr Grundstück grenzt, trifft Sie die Räum- und Streupflicht, egal ob Sie ein Haus oder mehrere Objekte verantworten.
Ihr Objekt ist nicht dabei? Schildern Sie uns die Flächen, dann sagen wir Ihnen, ob und in welchem Umfang wir den Winterdienst dort übernehmen.
Eigentümer und Vermieter
Sie wohnen selbst im Haus oder vermieten es und wollen die frühe Runde mit der Schneeschaufel nicht selbst übernehmen. Diese Runde und die Ausführung der Streupflicht geben Sie mit dem Vertrag ab.
Hausverwaltungen
Sie verantworten mehrere Objekte und brauchen bei jedem die Sicherheit, dass geräumt ist. Ein fester Winterdienst je Objekt spart Ihnen die Abstimmung im Einzelfall.
Eigentümergemeinschaften
In der WEG steht jeden Winter die Frage im Raum, wer bei Schnee raus muss. Ein beauftragter Winterdienst nimmt das Thema aus der Eigentümerversammlung und legt die Ausführung in eine Hand.
Geschäfte, Praxen und Betriebe
Vor Ladentür, Praxiseingang und Betriebshof muss der Weg sicher sein, bevor die Ersten kommen. Wir räumen Eingang, Zufahrt und Stellflächen, damit Ihr Betrieb bei Glätte weiterläuft.
Fragen und Antworten rund um den Winterdienst
Die meisten Fragen drehen sich um die Haftung, die in Schwerin geltenden Räumzeiten und darum, was der Winterdienst kostet. Hier stehen die Antworten.
01Übernehmen Sie damit meine komplette Verkehrssicherungspflicht?
Nein, vollständig lässt sich diese Pflicht nicht abgeben. Übertragbar ist die Ausführung, also das Räumen und Streuen, und die übernehmen wir mit dem Vertrag. Die Auswahl eines geeigneten Betriebs und die Kontrolle, ob tatsächlich geräumt wurde, bleiben als Auswahl- und Überwachungspflicht bei Ihnen als Eigentümer. Für Schäden, die aus unserer Arbeit entstehen, hat der Betrieb eine Betriebshaftpflicht.
02Welche Räumzeiten gelten in Schwerin?
Nach der Satzung der Landeshauptstadt Schwerin müssen Gehwege werktags wie sonntags zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut sein. Bildet sich die Glätte erst nach 20 Uhr, ist bis 7 Uhr des folgenden Tages zu räumen. An diesen Zeiten richten wir uns, wenn wir Ihre Flächen betreuen.
03Muss ich mich melden, wenn Schnee liegt?
Nein. Wir behalten die Wetterlage im Blick und rücken aus, wenn geräumt oder gestreut werden muss. Sie müssen also nachts oder am Wochenende nicht selbst prüfen, ob ein Einsatz nötig ist. Fällt Ihnen an Ihrem Objekt trotzdem etwas auf, erreichen Sie jederzeit Ihren Ansprechpartner.
04Was kostet der Winterdienst?
Das hängt von den Flächen ab. Wie viele Quadratmeter Gehweg, Zufahrt und Eingang zu räumen sind und wie oft im Winter Schnee liegt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Sie nennen uns die Flächen, wir legen den Umfang mit Ihnen fest und Sie bekommen ein Angebot dazu. Feste Quadratmeterpreise am Telefon gibt es bei uns nicht, weil sie am Ende selten passen.
05Kann ich auch mitten im Winter noch beauftragen?
Ja. In Ruhe klären lassen sich die Flächen im Spätsommer oder Frühherbst, solange kein Schnee liegt. Eine Beauftragung während der Saison ist aber möglich; wir sagen Ihnen dann, ab wann wir Ihre Flächen übernehmen können.
Winterdienst in Schwerin und Umgebung
Den Räum- und Streudienst übernehmen wir in Schwerin und der näheren Umgebung. Ob wir eine bestimmte Adresse mit aufnehmen, sagen wir Ihnen offen, sobald wir die Flächen kennen. Maßgeblich für die Einsätze sind die in Schwerin geltenden Räum- und Streuzeiten.
Der Betrieb sitzt in der Mecklenburgstraße 87 in 19053 Schwerin. Erreichbar ist Marcus Müller unter 0157 30300351, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Das sind die Zeiten für Anfragen und Absprachen; geräumt und gestreut wird unabhängig davon, wenn es das Wetter erfordert.
Gebäudeservice Müller
Gebäudereinigung und Hausmeisterservice
Mecklenburgstraße 87
19053 Schwerin
Mo bis Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr
Winterdienst für Ihr Objekt anfragen
Unverbindlich und mit einem Leistungsplan, in dem jede Position einzeln steht. Wir melden uns zeitnah zurück und stimmen die Begehung Ihres Objekts in Schwerin ab.